Die neue Ersatzbaustoffverordnung
Die Einführung der Mantelverordnung im Jahr 2023, Teil 2, wird erhebliche Auswirkungen auf Bauunternehmen haben. Diese Verordnung wird bundeseinheitliche und verbindliche Vorschriften für die Herstellung, den Einbau und die Verwertung von mineralischen Ersatzbaustoffen einführen. Die Verwendung von RCL Baustoffen soll somit vereinfacht werden, wir sehen hier allerdings nicht nur Vorteile