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Holz aus Abrisshäusern – Entsorgung und Verwertung

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Wie viel Holz fällt in einem Abrisshaus an?

Die Frage, wieviel Holz in einem Abrisshaus anfällt, kann nicht so einfach beantwortet werden. Grundlegend gibt es nämlich Häuser, bei denen viel Holz verwendet wurde und Häuser, bei denen nur sehr wenig Holz verwendet wurde. Ein Fertighaus zum Beispiel besteht zum größten Teil aus Holz und Holzbaustoffen. Ein massivhaus hingehen besteht zum größten Teil aus mineralischen Baustoffen wie Stein und Beton. In diesem Beitrag erläutern wir Bauherren und Hausbesitzern, welches Holz beim Abbruch von Immobilien anfällt, wo es anfällt und wie es verwertet oder entsorgt wird.

Wo fällt Holz in Abrissimmobilien an?

In Abrissimmobilien fällt in der Regel immer eine Menge Holzabfall an. Holz wird oft in verschiedenen Teilen von Gebäuden verwendet, einschließlich der Rahmenstruktur, der Innenausstattung, der Türen, Fenster, Treppen, Verkleidungen und anderer Bauelemente. Fertighäusern und Fachwerkhäusern kommt hierbei nochmal eine besondere Bedeutung zu. Nachfolgend listen wir dir die primären Berieche auf, in denen Holzabfall bei Abrissarbeiten anfällt:

  1. Tragstruktur: Holzbalken, Pfosten und andere tragende Strukturelemente sind häufig aus Holz gefertigt. Besonders bei Fertighäusern bestehen nahezu alle Bauteile aus Holz. Hierzu zählen sowohl Balken, also auch große Wandscheiben aus Holzbaustoffen. Auch Fachwerkhäuser bestehen zu einem großen Teil aus meist Eichenholz. Bei diesen 2 Haustypen fällt bei Abbrucharbeiten die größte Mänge an sogenanntem Altholz an.
  1. Innenausstattung: Holz wird auch in der Innenausstattung von Gebäuden verwendet, einschließlich Fußböden, Wandverkleidungen, Vertäfelungen, Deckenverkleidungen, Schränken und Möbeln. Besonders in älteren Bauten findet man eine Vielzahl an Holzverkleidungen und Bodenbelägen aus Echtholz an. Auch hat man früher die Decken aus Holz gebaut, weil es einfach noch keinen Beton gab. Dies ist auch ein häufiger Grund für den Abriss eines Hauses. Die Sanierung einer Holzdecke ist nämlich mit erheblichen finanziellen Aufwendungen verbunden, sodass ein Abriss hier oft die bessere Alternative darstellt. Eine Holzdecke birgt auch immer jede menge Abbruchholz das entsorgt werden muss.
  1. Fenster und Türen: Die Rahmung von Fenstern und Türen besteht oft aus Holz. Vor allem alte und hochwertige Häuser haben häufig massive Holzfenster und Holztüren, so dass bereits hier eine ordentliche Menge an Altholz anfällt.
  1. Treppen: Holztreppen sind in vielen Gebäuden üblich. Auch heute werden noch viele Holztreppen in Neubauten verbaut. In der Praxis haben über 90% der Abbruchhäuser Holztreppen. Betontreppen findet man hingegen bei dem Großteil der öffenltichen Gebäude wie Schulen, Ämtern oder anderen öffentlichen Einrichtungen.
  1. Dachkonstruktion: Nahezu alle Dachstühle wurden früher in Holzbauweise errichtet. Auch heute hat sich dies kaum verändert. Aus diesem Grund fällt der größte Teil des in Abrisshäusern anfallenden Holzes aus dem Dachstuhl an. Dieses besteht aus Fetten, Dachsparren und Dachlatten. Auch die Deckenkonstruktion besteht hier häufig aus Holz.
  1. Außenverkleidung: Auch Holzverkleidungen an den Fassaden werden oft angetroffen. Zusätzlich dazu zählen Terrassen und Holzanbauten.
  1. Zäune und Geländer: Wenn das Grundstück Zäune oder Geländer aus Holz hat, werden diese beim Abriss meist mit entfernt, sodass auch hier wieder eine Menge Altholz zusammenkommt.
  1. Gartenhütten, Carports und Unterstände: Häufig befinden sich auf dem Grundstück noch alte Gartenhütten oder ähnliche Holzbauwerke, die meist mit abgerissen werden sollen. Je nach Größe und Beschaffenheit fällt auch hier wieder Holz an, welches vom Abbruchunternehmen aufgenommen und fachgerecht entsorgt wird.
  1. Bäume, Sträucher und Pflanzen: Obwohl du im ersten Moment vermutlich denkst, dass auch Bäume und das Grünzeug unter Altholz fallen, ist das in Deutschland nicht so. Diese Abfälle fallen unter Grünschnitt und sind gesondert zu entsorgen. Um Mehrkosten zu vermeiden, solltest du das Altholz also auf keinen Fall mit dem Baum- und Strauchwerk vermischen. Abrissfirmen wissen das, und sortieren die Abfälle direkt ordnungsgemäß. Bitte bedenke hierbei auch, dass du erstens nicht zu jeder Jahreszeit Laubbäume fällen darfst, zweitens ohnehin nicht jeden Baum einfach so absägen darfst und drittens häufig vorher einen Fachmann prüfen lassen musst, ob in dem Baum noch Vögel nisten.

Bei Abrissarbeiten an Häusern und Wohnimmobilien fällt also jede Menge Holz an. Es ist wichtig, dass du dir vor den Abbrucharbeiten einen Überblick darüber verschaffst, welche Bauteile aus Holz sind und wo sich noch Holz befindet, was man auf den ersten Blick gar nicht sieht. Abbruchunternehmen kennen sich hier besonders gut aus und können dich fachmännisch beraten.

Muss das Holz von Abrissobjekten sortiert werden?

Die Antwort auf diese Frage lautet ganz klar ja. In Deutschland gibt es klare Richtlinien für das Entsorgen von Altholz, weshalb du das Holz aus dem Abriss gut nach seiner Beschaffenheit und Schadstoffbelastung trennen solltest. Ein Abbruchunternehmen kennt die Gesetze und übernimmt hier die korrekte Altholzentsorgung für dich. Auf der Baustelle läuft das dann so ab, dass der Bagger die unterschiedlichen Hölzer in große Container sortiert und getrennt abfahren lässt. Wenn stärker belastetes Holz mit weniger belastetem Holz vermischt wird, muss dieses immer so entsorgt werden, als wäre alles stärker belastet. Um Kosten zu sparen und die Umwelt zu schonen ist die Holzsortierung auf der Baustelle deshalb ökologisch und ökonomisch sehr sinnvoll.

Was versteht man unter Altholz?

Altholz umfasst sowohl Gebrauchtholz, also gebrauchte Holzprodukte und Holzwerkstoffe, als auch Holzreste, die in Betrieben der Holzbearbeitung und -verarbeitung anfallen (Industrierestholz). Es ist wichtig zu wissen, dass unbelastetes Industrierestholz, das als Nebenprodukt, beispielsweise Späne aus Sägewerken, entsteht und nicht als Abfall betrachtet wird, nicht unter die Altholzverordnung fällt. Gleiches gilt für Waldrestholz, wie beispielsweise Schwachholz, das bei der Durchforstung anfällt.

Im Bereich des Gebrauchtholzes zählen Bau- und Abbruchholz, nicht mehr wiederverwendbare Möbel, Verpackungen und Altholz aus dem Außenbereich, wie Leitungsmasten und Zäune, dazu. Es gibt jedoch Spezialfälle, wie Altholz aus Schadensfällen, beispielsweise Brandholz, sowie solches aus industrieller Anwendung oder dem Wasserbau. Diese Hölzer können stärker belastet sein und müssen deshalb gesondert analysiert werden. Nur mit einer aussagekräftigen Analyse können Hölzer aus Brandschadensanierungen und Co. sicher entsorgt werden.

Die Entsorgung von Altholz unterliegt in Deutschland den Regelungen der Altholzverordnung.

Was ist die Altholzverordnung?

Die Altholzverordnung ist eine deutsche Rechtsverordnung, die spezifische Regelungen für die Verwertung und Beseitigung von Altholz festlegt. Genauer gesagt handelt es sich um die „Verordnung über Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Altholz“ (AltholzV). Die Verordnung wurde erlassen, um Umweltauswirkungen zu minimieren und eine nachhaltige Entsorgung von Altholz zu gewährleisten.

Die Altholzverordnung regelt unter anderem die Klassifizierung von Altholz, die Verwertungs- und Beseitigungswege, Qualitätsanforderungen sowie Umweltaspekte im Umgang mit Altholz. Sie schreibt vor, wie Altholz je nach Kategorie behandelt werden soll, ob es wiederverwendet, recycelt oder anderweitig entsorgt wird. Dabei werden verschiedene Klassen von Altholz unterschieden.

Die Altholzverordnung ist ein Bestandteil der deutschen Abfallwirtschaftsgesetzgebung und spielt eine wichtige Rolle bei der Lenkung von Altholzströmen, um die Umweltbelastung zu reduzieren und den Einsatz von Holzressourcen effizient zu gestalten. Aus diesen Gründen betrifft die Altholzverordnung insbesondere das Altholz, das aus Abrissen und Rückbauten stammt und ist so für Bauherren von Bedeutung. 

Welche Altholzkategorien gibt es?

Die Altholzverordnung klassifiziert Altholz entsprechend seiner Schadstoffbelastung in vier Kategorien von A I bis A IV sowie in PCB-Altholz. Nachfolgend möchten wir dir die Kategorien näher erläutern und nennen dir explizite Beispiele bezogen auf Abrisshäuser:

Die Altholzkategorie A I: Die Altholzkategorie A I umfasst naturbelassenes oder lediglich mechanisch bearbeitetes Altholz, das bei seiner Verwendung nicht mehr als unerheblich mit holzfremden Stoffen verunreinigt wurde. Beispiele für derart unbehandelte Althölzer in dieser Kategorie können Euro- und Einwegpaletten, Obststiegen, Kabeltrommeln (nach 1989), Industrieresthölzer, Massivholzmöbel und Schalungen von Baustellen sein. In Abrissimmobilien finden wir demnach nur sehr wenig A I Holz auf und es spielt bei der Entsorgung Mengenmäßig nur einen sehr geringe Rolle. A I Holz ist somit in der Abbruchbranche wenig bis gar nicht vertreten.

Die Altholzkategorie A II: Die Altholzkategorie A II umfasst verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz, das jedoch keine halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung enthält und frei von Holzschutzmitteln ist. Beispiele für Hölzer und Holzwerkstücke in dieser Kategorie sind vorrangig Gebrauchtmöbel aus furnierten Spanplatten und Bauspanplatten.

Die Altholzkategorie A III: Altholz, das halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung aufweist, gehört zu dieser Altholzkategorie. Beispiele für diese Kategorie umfassen Gebrauchtmöbel und -küchen, die mit PVC-Beschichtungen, PVC-Kantenumleimern und ähnlichen Materialien versehen sind. Diese Hölzer sind frei von Holzschutzmitteln. Bei Abbrucharbeiten werden häufig Althölzer dieser Kategorie vorgefunden, weshalb Abrisshäuser häufig Altholz der Kategorie III enthalten. Das Holz wird gesondert gesammelt und kumuliert auf einen Recyclinghof gefahren. 

Die Altholzkategorie A IV: Altholz, das mit Holzschutzmitteln behandelt wurde, wie beispielsweise Fenster, Bahnschwellen, Leitungsmasten, Hopfenstangen, Rebpfähle und andere Altholzarten, die aufgrund ihrer Schadstoffbelastung nicht den Altholzkategorien A I, A II oder A III zugeordnet werden können, wird hierbei ausgenommen, sofern es sich nicht um PCB-Altholz handelt. Unter diese Art von Altholz fallen zum Beispiel alle Dachstühle. Auch das andere Abbruchholz fällt meistens unter diese Kategorie. Die Entsorgung von Altholz der Kategorie A IV ist nach dem PCB belasteten Altholz auch die teuerste. Bauherren können die Entsorgungskosten bei der Angebotseinholung für den Abbruch ausweisen lassen.

PCB belastetes Altholz: Altholz, das polychlorierte Biphenyle (PCB) enthält, muss gemäß den Bestimmungen der PCB/PCT-Abfallverordnung entsorgt werden. Hierzu gehören beispielsweise Dämm- und Schallschutzplatten, die in der Vergangenheit mit PCB-haltigen Substanzen behandelt wurden. Werden PCB belastete Hölzer während der Abrissarbeiten gefunden, werden diese umgehend unter den geeigneten Schutzmaßnahmen separiert und nicht mit anderen Abbruchmaterialien vermischt.

Die Verwertung von Bau- und Abbruchholz: Im Verwertungsprozess wird das Altholz zuerst entsprechend seiner zukünftigen Verwendung sortiert und zerkleinert. Das passiert nicht auf der Baustelle, sondern auf dem Recyclinghof. Auf der Baustelle wurde das Holz lediglich vorsortiert und in die Container geworfen. Das vorbereitete und kategorisierte Altholz kann sowohl stofflich als auch energetisch verwertet werden, wobei aufgrund der Abfallhierarchie nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) der stofflichen Verwertung Vorrang eingeräumt wird. Die Entsorgung in Müll- oder Sondermüllverbrennungsanlagen ist nur dann gerechtfertigt, wenn eine Verwertung aufgrund von Stör- oder Schadstoffen nicht möglich ist.

Etwa 10 % des Abbruchholzes werden stofflich verwertet und beispielsweise zur Herstellung von Spanplatten verwendet. Der Großteil, ungefähr 85 %, wird energetisch verwertet. Ein geringer Anteil von etwa 5 % muss in Müll- oder Sondermüllverbrennungsanlagen beseitigt werden.

Fazit

Bei Abbrucharbeiten und speziell bei dem Abriss von Wohnimmobilien also Häusern fällt immer Altholz an. Je nach Baujahr, Nutzungsart und Bauweise des Abrissobjektes variiert die Art und die Menge des Altholzes. Wichtig ist, dass das Altholz während der Rückbauarbeiten sorgfältig sortiert wird und entsprechend der Altholzverordnung für die weitere Verwertung/ Entsorgung vorbereitet wird. Fachkundige Abbruchunternehmen kennen die einschlägigen rechtlichen Rahmenbedingungen und halten diese ein. Als Bauherr ist es immer wichtig, dass du die Entsorgungsscheine, welche der Entsorgungsfachbetrieb ausstellt, von der Abrissfirma anforderst. Dann hast du einen klaren Überblick über die Arten, Mengen und Zeiten, in denen die Baustoffe aus deinem Abbruch entsorgt wurden. Das sogenannte Entsorgungstagebuch fasst alle Stoffströme zusammen und wird ebenfalls von professionellen Abrissunternehmen erstellt und auf Nachfrage ausgehändigt. Nun weißt du welche Arten von Holz beim Rückbau anfallen können und wie damit zu verfahren ist. Wir wünschen dir einen erfolgreichen Abbruch und stehen bei Fragen gerne beratend zur Seite. 

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